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- Aufzugsplanung & Aufzugsmanagement -

Gefährdungsbeurteilung. Nur Sache des Betreibers?

Das leisten wir für Sie!

Die Gefährdungsbeurteilungen für die verschiedenen Arbeitsplätze an einer Aufzugsanlage sind die zentralen Dokumente einer Aufzugsanlage (bzw. Fahrtreppe). Die Dokumente sind gleichermaßen für den Aufzugsbetreiber/-verwender wie Auftragnehmer der Instandhaltung für den Arbeitsschutz und Haftung wichtig. Und BEIDE sind Arbeitgeber und beide müssen (oder sollten) sich miteinander abstimmen. 
 
Einige Instandhalter möchten gerne exklusiv den Aufzugsbetreiber/-verwender in der Verantwortung sehen und vergessen leicht, dass auch diese Firmen berufsgenossenschaftliche Verpflichtungen wie jeder Arbeitgeber haben. Hier insbesondere für die beiden Arbeitsplätze „Instandhaltungsmonteuer“ und „Personenbefreier“. Dazu gehören im Detail sicherlich auch dokumentierte Schulungen der Monteure, Einweisung in die jeweilige Liegenschaft, Organisation (Hilfeleistung) der „Alleintätigkeit“ und Dokumente, die mehr als nur ein "Ich war da"-Kreuz als Instandhaltungsnachweis aussagen.
Diese Instandhalter beten regelrecht dem Betreiber vor „Du musst … und musst….. sonst .....“ und versuchen Betreiber mit rechtlichen Aussagen zu beeinflussen. Aber Rechtsberatung ist Juristen vorbehalten und "in jeder Stadt brennt es anders". Lassen Sie sich nicht von solchen Instandhaltern beeinflusse. Informieren Sie sich unabhängig bei Juristen und fachtechnisch bei Aufzugsplanerm mit Kompetenz-Weiterbildung zur Betriebssicherheitsverordnung.

Instandhalter vergessen schnell die eigene Verantwortung und unterlassen oft eigene arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen, eigene dokumentierte Unterweisungen, eigene Gefährdungsampeln nach DGUV Information 209-085 am Aufzug und investieren nicht einmal 1,- € für ein Hinweisschild im Schacht mit Piktogramm zum Schutzraum für den Instandhaltungsmonteuer. Fragen Sie Ihren Instandhalter nach diesen Punkten!
 
Da sollten Sie hellhörig werden und wichtige Positionen und Verantwortlichkeiten vertraglich regeln und KEINESFALLS vom Instandhalter / Auftragnehmer vorformulierte Verträge ohne fachliche Unterstützung unterzeichnen. Lobenswert ist, das nicht alle Instandhalter so handeln und manche wirklich bemüht sind, den Markt und Arbeitsschutz positiv voran zu bringen.
 
Zum Thema Gefährdungsbeurteilung ist viel Unkenntnis oder bewusste Beeinflussung im Markt. Und oft herrscht ein wirtschaftlichen Interesse am Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, wenn diese vom „Falschen“ durchgeführt wird.
Kann ein Instandhalter Ihnen eine ergebnisneutrale Gefährdungsbeurteilung erstellen? Der am Aufzug tätigen Prüfgesellschaft ist es genau aus diesen Grund untersagt, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen!
Neutrale Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf Ergebnis bieten UNABHÄNGIGE Fachplaner, welche im Thema Aufzug und Arbeitssicherheit nachweislich zuhause sind. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere Erfahrung zahlt sich für Sie aus. Da sind wir sicher.
Rufen Sie uns an 052 51-877 204-0 oder schicken Sie eine E-Mail.


Aufzug-Planung.de Planungsbüro für Aufzüge & Fahrtreppen

Tel. 05251-877 204-0     info@ aufzug-planung.de

Büroanschrift: 33098 Paderborn, Ilseweg 1a

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